Rechtsprechung
BVerwG, 20.01.1955 - I B 158.53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.07.1953 - I B 10.53
Zulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 20.01.1955 - I B 158.53
Bei der Entscheidung über die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift ist aber von ihrem Zweck auszugehen, der darin liegt, daß durch das Revisionsgericht die widerstreitenden Rechtsauffassungen geklärt werden sollen; vgl. Beschluß des Senatsvom 13. Juli 1953 - BVerwG I B 10.53 - (BVerwGE 1 S. 1 Nr. 2; JZ 1953 S. 676; DÖV 1953 S. 729). - BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53
Fehlen eines bestimmten Antrags bei Einlegung der Revision - Unzulässigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1955 - I B 158.53
Bei der Entscheidung über die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift ist aber von ihrem Zweck auszugehen, der darin liegt, daß durch das Revisionsgericht die widerstreitenden Rechtsauffassungen geklärt werden sollen; vgl. Beschluß des Senatsvom 13. Juli 1953 - BVerwG I B 10.53 - (BVerwGE 1 S. 1 Nr. 2; JZ 1953 S. 676; DÖV 1953 S. 729).
- BVerwG, 06.01.1961 - VIII B 104.60
Rechtsmittel
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob der Senat in einem etwaigen Revisionsverfahren wegen der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen, an die er nach § 137 Abs. 2 VwGO (früher § 56 Abs. 2 BVerwGG) gebunden wäre, ebenfalls zu dem Schluß käme, daß die Berufungsfrist schuldhaft versäumt wurde (vgl.Beschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 158.53 -). - BVerwG, 31.10.1960 - I B 43.58
Rechtsmittel
Der Widerstreit der Urteile ist daher für die Revisionsentscheidung nicht wesentlich (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwGE 1, 1 [3] -, vom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 158.53 - undvom 2. Februar 1955 - BVerwG I B 275.53 -). - BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60
Ausstellung eines Vertriebenenausweises eines Sowjetzonenflüchtlings
Auf die Frage, ob die Wiedereinsetzungsfrist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Klägerin entsprechend belehrt worden wäre, käme es daher in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht an (Beschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 158.53 -).